Nachdem die Europäische Kommission ihre Stellungnahme zu dem Entwurf des Glücksspieländerungsstaatsvertrages der 15 Bundesländer am 21. März 2012 abgegeben hat, bleibt weiterhin unklar, ob das neue Gesetz den Länderparlamenten zur Ratifizierung vorgelegt wird. Die Resonanz ist ebenso wie die gesamte bisherige Entstehungsgeschichte des GlüÄndStV kontrovers und insbesondere für die Unternehmer undurchsichtig. Das Land Schleswig-Holstein hat bereits mitgeteilt, nicht von der Beitrittsmöglichkeit Gebrauch zu machen und bei dem eigenen Glücksspielgesetz, welches seit Anfang des Jahres 2012 gilt, zu bleiben. Sollte der neue Staatsvertrag nicht zeitnah ratifiziert werden, ist das vorgesehene Inkrafttreten zum 01. Juli 2012 unmöglich.
Die Rechtsanwälte Jusuf Kartal und Damir Böhm werden während der Ministerpräsidentenkonferenz eindeutige Stellungnahmen von der Politik verlangen. Die Berichte werden auf den Portalen von ISA-GUIDE und Games&Business sowie auf der Kanzleihomepage zeitnah zu lesen sein.