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Zahlreiche private Wettbüros wittern nun auch in OWL wieder Morgenluft / NRW-Innenminister will Westlotto noch einmal die Leviten lesen

Münster/Düsseldorf. Zwei Monate nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Sportwettenmonopol und wenige Tage vor dem Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft wittern mehrere tausend private Sportwett-Büros in Deutschland, darunter auch etwa 150 in Ostwestfalen-Lippe, plötzlich wieder das große Geschäft. Der Grund ist eine spektakuläre Pilot-Entscheidung des Mindener Verwaltungsgerichts. Dessen dritte Kammer hat gestern im Eilverfahren entschieden, dass private Wettbüros in seinem Zuständigkeitsbereich vorerst nicht geschlossen werden dürfen. Ordnungsverfügungen der Kommunen sind damit hinfällig.

Nur auf den ersten Blick scheint es dabei so, als folgten die Mindener Richter nicht ihren berühmten Kollegen in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 28. März festgestellt, dass das staatliche Monopol für die Durchführung von Sportwetten ("Oddset") nur dann gerechtfertigt ist, wenn es der Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht dient. Insofern wurde eine Übergangsfrist bis Ende 2007 gesetzt und dem Staat aufgegeben, den Sportwettenanbieter "Oddset" an die Kandare zu nehmen.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ingo Wolf (FDP) reagierte prompt. Er verlangte von der Westdeutsche Lotterie (WestLotto), die die Oddset-Sportwetten in NRW veranstaltet, größere Zurückhaltung. Nach dem Willen des Ministers sollte Oddset ab sofort jede Art von Werbung unterlassen. Auch die Vertriebskanäle und der Wettgegenstand wurden stark eingeschränkt sowie zahlreiche Maßnahmen zur Suchtprävention verlangt. "Wir werden alle Auflagen erfüllen", versprach Westlotto-Sprecher Elmar Bamfaste. Doch das ist nach Erkenntnissen des Mindener Verwaltungsgerichts keineswegs geschehen.

"Tatsächlich bewirbt WestLotto auch nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über sein Vertriebsnetz von mehreren tausend Annahmestellen seine Oddset-Wette", kritisieren die Richter. Das Glücksspiel werde weiterhin "nicht etwa als etwas Gefährliches dargestellt", sondern "als unbedenkliche Freizeitbeschäftigung". Noch immer seien auch Jugendliche Zielgruppe, heißt es in dem Mindener Gerichtsbeschluss, der einer schallenden Ohrfeige für Oddset und WestLotto gleich kommt. WestLotto-Prokurist Alexander Malwitz sieht seine Einrichtung aber immer noch "auf dem richtigen Weg". Er spricht von einer "Mindermeinung", die das Mindener Verwaltungsgericht eingenommen habe.

Im Düsseldorfer Innenministerium ist man hingegen erzürnt. Hinter vorgehaltener Hand wird der Beschluss aus Minden sogar begrüßt. Gibt er dem Innenminister doch jetzt Gelegenheit, WestLotto noch einmal kräftig die Leviten zu lesen. Auf der anderen Seite mag man auch den staatlichen Wettanbieter verstehen. Vor vier Jahren hatte Oddset etwa 530 Millionen Euro Umsatz erzielt.

Zahlreiche andere private, teils ausländische Sportwetten-Anbieter, die in Deutschland etwa 5.000 Filialen unterhalten, sehen nun wieder Licht am Horizont. Der Bielefelder Rechtsanwalt Jusuf Kartal, der bundesweit hunderte private Wettfilialen vertritt, feierte gestern einen "sehr wichtigen Etappensieg". Für ihn verstößt ein Bann gegen die privaten Wettbüros gegen die im EU-Recht garantierte Niederlassungsfreiheit.“